Häufig gestellte Fragen
Kann ich mit diesem Freiwilligendienstprogramm auch für sechs Monate ins Ausland gehen?
Nein. Unsere Struktur – ein dreimonatiges Sozialpraktikum in Deutschland und ein neunmonatiger Auslandseinsatz – hat sich bewährt. Ab dem Freiwilligendienst-Jahrgang 2012/2013 werden wir den Auslandsaufenthalt sogar noch um einem Monat (auf insgesamt zehn Monate) verlängern. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass die Vorbereitung und die pädagogische Begleitung des Einsatzes durch die gemeinsame An- und Rückreise erheblich intensiver sein kann als bei einer individuellen Reise- und Einsatzplanung. Andere Entsendeorganisationen, mit einem anderen zeitlichen Rahmen findest du über unsere Seite “Links”. Allen Interessenten an einem Freiwilligendienst in einem Land der sog. Dritten Welt möchten wir jedoch grundsätzlich sehr empfehlen mehr als sechs Monate in einen solchen Arbeitseinsatz zu investieren. Der Freiwilligendienst in Afrika ist nicht zu vergleichen mit einem Arbeitseinsatz in Frankreich, den USA oder Australien. Die Kultur des jeweiligen Gastlandes unterscheidet sich so sehr von unserer Herkunftskultur, dass ein Freiwilliger mindestens drei bis vier Monate braucht, um sich vor Ort einzuleben und einzuarbeiten. Bei einer Abreise nach sechs Monaten können weder der Freiwillige noch die Einsatzstelle wirklich von diesem Einsatz profitieren.
Kann ich mich auf eine ganz spezifische Einsatzstelle bewerben?
Nein. Aber sobald die Gruppe der Teilnehmer feststeht werden wir selbstverständlich unter Berücksichtigung deiner besonderen Fähigkeiten und Interessen und in Rücksprache mit allen Bewerbern die Teilnehmer den Einsatzstellen zu ordnen.
Ich kann am Informationstag in der ersten Januarwoche nicht teilnehmen. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Nein. Die persönliche Teilnahme am ganzen (!) Informationstag ist Voraussetzung für deine Bewerbung. Die vielen Informationen, die du an diesem Tag erhältst werden die Grundlage deines Entscheidungsprozesses sein und allein durch ein Protokoll können wir sie dir nicht wiedergeben. Das gleiche gilt für alle anderen Veranstaltungen im Rahmen des Freiwilligendienstes. Wir können keine Alternativtermine für das Auswahlseminar, die Bewerbungsgespräche, die Sprachkurse und das pädagogische Begleit- und Vorbereitungsprogramm anbieten.
In der Regel arbeiten zwei Freiwillige in einer Einsatzstelle. Kann ich mich mit meiner besten Freundin gemeinsam bewerben?
Selbstverständlich könnt ihr euch gemeinsam bewerben. Allerdings werden eure Bewerbungen unabhängig voneinander berücksichtigt und es kann sein, dass wir einem von euch eine Einsatzstelle anbieten können, dem anderen aber nicht. In der Regel arbeiten in unserem Programm jeweils zwei Freiwillige in einer Einsatzstelle, allerdings in getrennten Arbeitsbereichen. Wir tendieren aktuell eher dahin “beste Freundinnen” ganz gezielt in unterschiedlichen Einsatzstellen arbeiten zu lassen. Männer und Frauen können grundsätzlich nicht in einer Einsatzstelle untergebracht werden
Werden nur Bewerber aus Niedersachsen, bzw. aus der Diözese Hildesheim berücksichtigt?
Wir freuen uns über Bewerber aus ganz Deutschland! Allerdings werden Niedersachsen, beziehungsweise Jugendliche und junge Erwachsene aus der Diözese Hildesheim dadurch besonders gefördert, dass wir Fahrtkosten zum pädagogischen Begleitprogramm nur in Höhe eines “Niedersachsen-Tickets” übernehmen. Alle Nicht-Niedersachsen müssen Fahrtkosten außerhalb des Bundeslandes Niedersachsen selbst tragen, ihnen werden also ebenfalls maximal die Kosten für ein “Niedersachsen-Ticket” erstattet.
Ich nehme an keiner “organisierten Freizeitgestaltung” teil. Von wem könnte ich mir die beiden Empfehlungsschreiben besorgen?
Wir benötigen von dir zwei Empfehlungsschreiben von Menschen, die dich gut kennen. Diese beiden Personen sollen uns beschreiben, warum wir gerade dich in unser Programm aufnehmen sollen. Naheliegend wäre es, wenn du deinen Klassenlehrer, deinen Trainer, deinen Jugendgruppenleiter oder deinen Pfarrer um so ein Schreiben bittest. Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass dir deine Eltern oder dein bester Freund so ein Zeugnis ausstellen. Was du aber bedenken solltest: Für das weltwärts-Programm suchen wir nach jungen Leuten, die sich schon jetzt für andere Menschen einsetzen und bereit sind Verantwortung zu übernehmen. Wenn deine Freizeitgestaltung im Wesentlichen aus Lesen, Shoppen, Musikhören oder Computer-Spielen besteht wirst du selber kreativ werden müssen und dir überlegen müssen, wie du uns davon überzeugen kannst, dass du trotzdem die/der Richtige für den Freiwilligendienst in Afrika bist.
Wie werde ich während meines Auslandsaufenthaltes untergebracht?
Alle Einsatzstellen befinden sich in einem kirchlichen Arbeitsumfeld. In der Regel leben unsere Freiwilligen auch gemeinsam mit Ordensschwestern oder anderen kirchlichen Gemeinschaften. Nur in Ausnahmefällen werden Wohnungen, bzw. Zimmer angemietet.
Welche Arbeitszeiten habe ich?
Das weltwärts-Programm ist ein Vollzeit-Freiwilligendienst, d.h. es erwartet dich eine Arbeitswoche von – in der Regel – 40 Stunden. Wie diese Stunden über den Tag oder die Woche verteilt sind kann
sehr unterschiedlich sein. In den aller wenigsten Einsatzstellen wird in Acht-Stunden-Schichten gearbeitet. Wer unmittelbar in seiner Einsatzstelle wohnt, ist sehr häufig von 7 Uhr morgens bis zum Abendessen um 19 Uhr “im Dienst”. So ein Arbeitstag beinhaltet auch viele Pausen, aber natürlich bleibt während der Woche nicht viel Raum zur persönlichen Freizeitgestaltung. Das liegt auch daran, dass man in Ostafrika, sobald es draußen dunkel geworden ist, die eigenen vier Wände normalerweise nicht mehr verlässt und dass Tätigkeiten wie Wäsche waschen, Einkaufen aber auch Anfahrten und Behördengänge erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen als dies in Deutschland der Fall ist. Manche Freiwillige haben in den ersten Wochen im Einsatzland die Erfahrung gemacht, dass sie sich Arbeit regelrecht “erkämpfen” mußten, weil nicht selten den jungen Erwachsenen aus Deutschland insbesondere körperlich anstrengende Tätigkeiten nicht zugetraut werden. Das Vertrauen in die Fähigeiten der “Neuen” muß sich dann oft im wahrsten Sinne des Wortes “hart erarbeitet” werden. Die Freiwilligen haben selbstverständlich an den arbeitsfreien Tagen und während der 20 Urlaubstage viele
Möglichkeiten Freunde zu besuchen und das Land zu erkunden. Auf jeden Fall solltest du dir aber darüber im Klaren sein, dass “weltwärts” nicht zum Ziel hat deutschen Jugendlichen einen Abenteuerurlaub in Afrika zu ermöglichen. Der Freiwilligendienst ist auch nicht vergleichbar mit “work & travel”. Die Arbeit in der Einsatzstelle ist nicht nur Mittel zum Zweck: Das voneinander Lernen durch gemeinsames Arbeiten – 40 Stunden pro Woche – steht während des Freiwilligendienstes eindeutig im Vordergrund, nicht das Reisen oder die persönliche Freizeitgestaltung!
Können mich meine Eltern und Freunde in Afrika besuchen?
Wir stehen dem Besuch von Eltern und Freunden während des Freiwilligendienstes in der Regel eher skeptisch gegenüber! Viele Eltern möchten die Gelegenheit nutzen, um endlich einmal selber Afrika zu erleben (- oder um mit eigenen Augen zu sehen, ob es dem Kind auch wirklich gut geht?). Unsere Bedenken bringen wir deswegen so deutlich zum Ausdruck, weil wir immer wieder erleben, wie einige unserer Freiwilligen regelrecht von Besuchern aus Deutschland “überrollt” werden! Dabei wird oft vergessen: Ein Besuch in den Einsatzstellen in Ostafrika ist nicht zu vergleichen, mit einer Reise nach Paris oder New York, wo die Tochter/der Sohn gerade als Au Pair arbeitet. In diesen Städten kann sich jeder Reisende bequem in ein Hotel einbuchen und während der Arbeitszeit der Tochter auf eigene Faust – mit dem Reiseführer in der Hand – die Gegend erkunden. An unseren Einsatzorten in Afrika ist das für den
ungeübten Reisenden so nicht möglich. Eine touristische Infrastruktur, wie wir sie von anderen Reisezielen kennen, existiert nicht und obwohl es inzwischen einige gute Reiseführer für Individualreisende über Ostafrika gibt, reichen die dort enthaltenden Informationen nicht aus, um sich sicher allein zu bewegen. Besucher sind immer auf die Unterstützung des ortskundigen Jugendlichen angewiesen. Die Jugendlichen werden jedoch in dieser Zeit ganz normal ihrer Arbeit nachgehen müssen und bekommen – auch für die Dauer von
Elternbesuchen – keinen Sonderurlaub oder Arbeitszeitverkürzung, um als Reiseleiter tätig zu werden. Die 20 Urlaubstage können die Freiwilligen erst nach Absprache mit der Einsatzstelle nehmen und so etwas funktioniert in unseren Einsatzländern in der Regel eher sehr kurzfristig. Viele Freiwillige stellen in Afrika fest, dass sie ihre Urlaubstage im Grunde lieber mit anderen Freiwilligen oder neuen afrikanischen Freunden verbringen möchten, um abseits von Touristenpfaden “ihr” Land kennenzulernen, statt – wie in jedem Jahr – mit der Familie unterwegs zu sein und die Standardziele für deutsche Urlauber zu besuchen. Deshalb: Werbt rechtzeitig bei Eltern, Geschwistern, Freunden, Nachbarn, Lehrern und den vielen, die euch alle gerne besuchen möchten um Verständnis dafür, dass die neun Monate “eure” Zeit sind und dass sich vielleicht irgendwann später noch einmal eine Gelegenheit ergibt gemeinsam nach Afrika zu reisen.
Wie sieht es aus mit meiner Bewerbung um einen Studienplatz?
Gem. § 19 Abs. 1 Ziffer 3 VergabeVO ZVS wird weltwärts im zentralen Vergabeverfahren als Freiwilligendienst im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojektes anerkannt. Damit gilt für weltwärts von der ZVS dasselbe Verfahren wie ein FSJ oder FÖJ oder ein Wehr- oder Zivildienst. Der weltwärts-Freiwilligendienst kann somit als ein Kriterium für die Vorrangigkeit für die Vergabe eines Studienplatzes angerechnet werden. weltwärts-Freiwillige haben nach dem Dienst einen Anspruch auf erneute Zulassung, wenn sie während des Dienstes ein Studienangebot bekommen und dieses wegen des Dienstes nicht annehmen konnten. Des Weiteren läuft selbstverständlich die Wartezeit wie gehabt während des Dienstes weiter. Mehr Infos hierzu findest du auf der weltwärts-Homepage.
Erhalte ich während des Freiwilligendienstes weiterhin Kindergeld?
Am 06.03.2008 hat der Deutsche Bundestag dem Jugendfreiwilligengesetz zugestimmt. Die gesetzliche Regelung des Kindergeldanspruchs während des Freiwilligendienstes ist Teil dieses Gesetzes. Der Bundesrat hat dem Gesetz Ende Mai ebenfalls zugestimmt (s. Bundesgesetzblatt Nr. 19, 26.05.2008, S. 841-872). Damit wird ermöglicht, dass alle weltwärts-Teilnehmer/-innen auch rückwirkend zum 1. Januar 2008 Kindergeld erhalten werden.
Bleibt mein Anspruch auf Waisenrente bestehen?
Gemäß § 48 SGB VI erhalten Kinder im Alter von 18 bis 27 Jahren eine (Halb-) Waisenrente, wenn sie sich in der Ausbildung befinden, ein Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ) machen oder wegen Behinderungen ihren Unterhalt nicht bestreiten können. Für weltwärts-Freiwillige ist kein Anspruch auf (Halb-) Waisenrente gegeben. Der Lebensunterhalt der weltwärts-Freiwilligen ist bereits mit höheren Zuschüssen als beim FSJ/FÖJ umfassend staatlich finanziert. Bis 2010 konnten sich die betroffenen weltwärts-Freiwilligen bzw. die Entsendeorganisation in besonderen Härtefällen an das BMZ wenden, um die Möglichkeiten einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung von (Halb-) Waisen im Rahmen des weltwärts-Programms zu prüfen. Diese Regelung wird für Entsendungen 2011 nicht mehr angewandt.
